Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Regelwerk in Deutschland für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zusammen mit der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) bildet es den rechtlichen Rahmen für die Herstellung, Aufstellung und den Betrieb von Tankanlagen. Wer WHG-konforme Behälter plant, herstellt oder betreibt, muss strenge Anforderungen an Zertifizierung, Bauform und technische Sicherheitsmerkmale erfüllen. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Grundlagen — von den Wassergefährdungsklassen über Zulassungen und Normen bis hin zu Prüfpflichten.
Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV?
Das WHG schützt Gewässer vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe. Die AwSV konkretisiert die technischen und organisatorischen Pflichten für Anlagenbetreiber.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde eingeführt, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und die Grundlagen für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu schaffen. Es regelt insbesondere den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten — also Stoffen, die bereits in geringen Mengen erhebliche Schäden an Grund- und Oberflächenwasser verursachen können.
Seit August 2017 ergänzt die Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) das WHG auf Bundesebene. Die AwSV ersetzt die früheren Länderverordnungen (VAwS) und schafft erstmals einheitliche technische Anforderungen für alle Bundesländer. Sie regelt unter anderem:
- Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK)
- Technische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen
- Pflichten für Betreiber — einschließlich Anzeige-, Dokumentations- und Prüfpflichten
- Fachbetriebspflicht für Errichtung, Instandhaltung und Stilllegung bestimmter Anlagen
Während das WHG den Ordnungsrahmen vorgibt, definiert die AwSV die konkreten Maßnahmen. Für Behälterhersteller und Betreiber ist das Zusammenspiel beider Regelwerke entscheidend.
Wassergefährdungsklassen (WGK 1–3) — Einstufung und Bedeutung
Die Einteilung in WGK 1 bis 3 bestimmt, welche Sicherheitsvorkehrungen bei Lagerung und Transport erforderlich sind.
Wassergefährdende Stoffe werden gemäß AwSV in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Die Einstufung erfolgt durch das Umweltbundesamt und ist für jeden Stoff in der Rigoletto-Datenbank öffentlich einsehbar.
| Klasse | Gefährdungsstufe | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|---|
| WGK 1 | Schwach wassergefährdend | Stoffe, die Gewässer nur in geringem Maße beeinträchtigen können | Ethanol, Aceton, Isopropanol, Glykol |
| WGK 2 | Deutlich wassergefährdend | Stoffe, die Wasser schädigen können und besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern | Dieselkraftstoff, Heizöl EL, Schmieröle |
| WGK 3 | Stark wassergefährdend | Stoffe, die bereits in kleinen Mengen erhebliche Umweltschäden verursachen können | Benzin, Altöle, Chlorkohlenwasserstoffe |
Die Einstufung bestimmt maßgeblich die Anforderungen an den Behälter: Je höher die WGK, desto strenger die Vorgaben an Rückhaltung, Leckageerkennung und Prüfintervalle. Zusätzlich existiert die Kategorie „allgemein wassergefährdend" (awg), die Stoffe wie Jauche, Gülle und Silagesickersäfte umfasst.
Zulassungen und Normen für WHG-Tanks
WHG-konforme Tanks müssen strengen Zulassungs- und Zertifizierungsstandards entsprechen — von der Fachbetriebszulassung bis zu DIN- und EN-Normen.
WHG-Zulassung als Fachbetrieb
Tankbauer können als Fachbetrieb nach WHG zertifiziert werden. Die konkreten Anforderungen an Fachbetriebe regelt § 62 AwSV (Qualifikation, Ausstattung, Überwachungsvertrag), während § 62 WHG den übergeordneten Rechtsrahmen bildet. Die Zertifizierung berechtigt zur Fertigung, Aufstellung, Instandhaltung und Stilllegung von WHG-Tanks und setzt voraus, dass der Betrieb über qualifiziertes Personal, geeignete Betriebsmittel und ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem verfügt. Die Überwachung erfolgt durch eine Sachverständigenorganisation (z. B. TÜV, DEKRA).
DIN- und EN-Normen
Alle WHG-konformen Tanks müssen den relevanten DIN- und EN-Normen entsprechen. Die wichtigsten Normen im Überblick:
- EN 12285-1: Werksgefertigte Tanks aus Stahl — Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Tanks für die unterirdische Lagerung (Nachfolgerin der DIN 6608)
- EN 12285-2: Werksgefertigte Tanks aus Stahl — Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Tanks für die oberirdische Lagerung (Nachfolgerin der DIN 6616)
- DIN 6616: Liegende zylindrische Tanks aus Stahlblech für die oberirdische Lagerung — durch EN 12285-2 abgelöst, für Neuanlagen nicht mehr gelistet (MVV TB 2024/1)
- DIN 6618 (Teile 1–3): Stehende zylindrische Tanks aus Stahl (einwandig, doppelwandig ohne/mit Leckanzeigeflüssigkeit) — zurückgezogen, aber mangels EN-Nachfolger weiterhin als Referenz für stehende Bauformen in Gebrauch
Diese Normen garantieren die mechanische Stabilität, die Dichtheit und die Beständigkeit der Tanks gegen chemische Einflüsse.
Druckgeräterichtlinie (DGRL) als ergänzendes Regelwerk
Die Druckgeräterichtlinie (DGRL / PED 2014/68/EU) gilt formal für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar. In Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde (z. B. TÜV) kann die DGRL bzw. die zugehörige Norm EN 13445 jedoch auch als höherwertiges Regelwerk für atmosphärische WHG-Tanks herangezogen werden. Dieser Weg bietet sich insbesondere bei stehenden Bauformen an, für die nach Rückzug der DIN 6618 keine aktuelle EN-Norm existiert. EN 13445 ist laut ihrem eigenen Anwendungsbereich auch für Behälter unterhalb von 0,5 bar einsetzbar und stellt hohe Anforderungen an Materialprüfung, Schweißnahtqualität und Dokumentation.
Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen)
Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) wird vom Hersteller zusätzlich zum Typenschild am Behälter angebracht. Es bestätigt, dass das Produkt mit der zugrundeliegenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) bzw. Bauartgenehmigung (aBG) des DIBt übereinstimmt und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Voraussetzung ist eine werkseigene Produktionskontrolle und gegebenenfalls eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle. Für den Betreiber ist das Ü-Zeichen ein wichtiger Nachweis im Rahmen behördlicher Abnahmen und wiederkehrender Prüfungen.
Bauformen von WHG-Tanks im Überblick
Eine Vielzahl an Bauformen kann WHG-konform realisiert werden — von einwandigen oberirdischen bis zu doppelwandigen unterirdischen Lagerbehältern.
Die am häufigsten eingesetzten Bauformen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| Bauform | Ausführung | Normgrundlage |
|---|---|---|
| Oberirdisch, liegend | Einwandig / Doppelwandig | EN 12285-2 (ehem. DIN 6616) |
| Unterirdisch, liegend | Doppelwandig | EN 12285-1 (ehem. DIN 6608) |
| Oberirdisch, stehend | Einwandig | Angelehnt an DIN 6618-1 (zurückgezogen) oder EN 13445 / DGRL |
| Oberirdisch, stehend | Doppelwandig | Angelehnt an DIN 6618-2/3 (zurückgezogen) oder EN 13445 / DGRL |
Die genauen Anforderungen und zulässigen Bauformen können je nach Bundesland und spezifischer Anwendung variieren. Es ist daher wichtig, die entsprechenden lokalen Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Einwandige Tanks erfordern grundsätzlich eine zusätzliche Rückhalteeinrichtung (Auffangwanne), während doppelwandige Tanks mit Leckanzeige als gleichwertige Sicherheitslösung anerkannt sind.
Technische Sicherheitsmerkmale von WHG-Tanks
WHG-Tanks weisen spezielle Sicherheitsmerkmale auf, die Leckagen und Umweltschäden verhindern — von Leckanzeigesystemen bis zu doppelwandiger Konstruktion.
Die technische Ausstattung eines WHG-konformen Tanks geht deutlich über einen Standard-Lagerbehälter hinaus. Folgende Sicherheitsmerkmale sind typisch:
- Leckanzeigesysteme: Überwachen den Zwischenraum bei doppelwandigen Behältern auf Druck- oder Vakuumänderungen und melden Undichtigkeiten frühzeitig. Bei einwandigen Tanks überwachen sie den Auffangraum.
- Überfüllsicherungen: Verhindern das Überlaufen des Tanks beim Befüllvorgang. Sie gehören bei allen WHG-Tanks zur Pflichtausstattung und lösen bei Erreichen des zulässigen Füllgrads automatisch einen Stopp des Befüllvorgangs aus.
- Entlüftungseinrichtungen: Gleichen Druckunterschiede beim Befüllen und Entleeren aus und sorgen für einen sicheren Betrieb. Die Dimensionierung richtet sich nach dem maximalen Volumenstrom.
- Doppelwandige Konstruktion: Bietet eine zusätzliche Schutzbarriere. Im Leckfall tritt die gelagerte Flüssigkeit zunächst in den Überwachungsraum zwischen Innen- und Außenwand aus — nicht unkontrolliert in die Umwelt.
- Auffangwannen: Unterkonstruktionen, die bei einwandigen Tanks austretende Flüssigkeiten auffangen und eine Kontamination des Bodens verhindern.
- Verstärkungen: Interne Verstärkungsringe und Schotten erhöhen die strukturelle Integrität und Stabilität, insbesondere bei großen Behältervolumina.
Auffangraum und Rückhaltevolumen — gesetzliche Anforderungen
Bei einwandigen Tanks schreibt die AwSV ein Rückhaltevolumen vor, das im Leckfall das gesamte gelagerte Medium sicher auffangen kann.
Die AwSV unterscheidet bei den Anforderungen an das Rückhaltevolumen nach der Art der Anlage und der Wassergefährdungsklasse:
- Einwandige Behälter: Benötigen grundsätzlich eine Auffangwanne oder einen Auffangraum. Gemäß § 18 AwSV muss das Rückhaltevolumen dem Volumen entsprechen, das bei einer Betriebsstörung freigesetzt werden kann, bis geeignete Sicherheitsvorkehrungen wirksam werden. In der Praxis wird häufig das Volumen des größten Einzelbehälters als Mindestmaß angesetzt.
- Doppelwandige Behälter mit Leckanzeige: Gelten als Anlagen mit integrierter Rückhalteeinrichtung. Eine zusätzliche Auffangwanne ist in der Regel nicht erforderlich — der Überwachungsraum zwischen den Wänden übernimmt die Funktion.
- Anlagen in Wasserschutzgebieten: Hier gelten verschärfte Anforderungen. In der Regel ist eine doppelwandige Ausführung mit Leckanzeige vorgeschrieben.
Die Rückhalteeinrichtung muss gegenüber dem gelagerten Medium beständig sein und darf keine Abläufe ins Erdreich oder in die Kanalisation besitzen. Auffangwannen aus Stahl werden häufig mit einer medienbeständigen Beschichtung versehen, um Korrosion zu verhindern.
Fachbetrieb nach WHG — was ist Pflicht?
Die Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV schreibt vor, dass bestimmte Tätigkeiten an WHG-Anlagen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.
Die Fachbetriebspflicht gilt für folgende Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
- Errichten (Aufstellen, Einbauen, Anschließen)
- Instandhalten (Warten, Instandsetzen)
- Instandsetzen (Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustands)
- Stilllegen (Außerbetriebnahme und Sicherung)
Ausgenommen von der Fachbetriebspflicht sind lediglich bestimmte einfache Anlagen der Gefährdungsstufe A (z. B. Heizöltanks bis 1.000 Liter oberirdisch in Gebäuden). Für alle größeren Anlagen und höheren Gefährdungsstufen gilt: Ohne Fachbetrieb geht es nicht.
Ein Fachbetrieb muss durch eine Sachverständigenorganisation (z. B. TÜV, DEKRA) überwacht werden. Die Überwachungsvereinbarung wird regelmäßig erneuert und umfasst die Prüfung des Qualitätsmanagementsystems, der technischen Ausstattung und der Mitarbeiterqualifikation.
Wiederkehrende Prüfpflichten nach AwSV
WHG-Anlagen unterliegen regelmäßigen Prüfpflichten. Die Intervalle richten sich nach Gefährdungsstufe, Lagervolumen und Standort.
Die AwSV sieht ein abgestuftes Prüfsystem vor. Die Prüfungen werden von zugelassenen Sachverständigen (AwSV-Sachverständige, z. B. vom TÜV) durchgeführt:
- Prüfung vor Inbetriebnahme: Jede neu errichtete Anlage muss vor der ersten Befüllung von einem AwSV-Sachverständigen geprüft werden.
- Wiederkehrende Prüfung (außerhalb von Schutzgebieten): Oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D werden alle 5 Jahre geprüft. Unterirdische Anlagen aller Gefährdungsstufen ebenfalls alle 5 Jahre. Oberirdische Anlagen der Stufe A und B haben außerhalb von Schutzgebieten keine wiederkehrende Prüfpflicht.
- Wiederkehrende Prüfung (in Schutzgebieten): Unterirdische Anlagen werden alle 30 Monate (2,5 Jahre) geprüft. Oberirdische Anlagen ab Gefährdungsstufe B alle 5 Jahre.
- Prüfung bei wesentlicher Änderung: Jede wesentliche Änderung an der Anlage (z. B. Erweiterung, Umrüstung) löst eine erneute Prüfpflicht aus.
- Stilllegungsprüfung: Auch bei der Außerbetriebnahme ist eine ordnungsgemäße Prüfung und Dokumentation vorgeschrieben.
Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsstufe (A bis D), die sich aus der Kombination von Lagervolumen und Wassergefährdungsklasse ergibt (§ 39 AwSV) — nicht allein nach der WGK. Die Prüfintervalle sind in Anlage 5 (außerhalb Schutzgebieten) und Anlage 6 (in Schutzgebieten) der AwSV festgelegt.
Der Prüfbericht wird dem Betreiber und der zuständigen Wasserbehörde übermittelt. Mängel müssen innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Prüfberichte für die gesamte Betriebsdauer der Anlage aufzubewahren.
WHG-konforme Tanks von Behälter KG — Fertigung auf höchstem Niveau
Die Fertigung WHG-konformer Tanks erfordert von einem Behälterbauer ein hohes Maß an technischem Know-how und eine strenge Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Behälter KG ist als Fachbetrieb nach WHG zertifiziert und fertigt Lagertanks, Druckbehälter und Sonderkonstruktionen aus Stahl und Edelstahl — konform nach DIN, EN und DGRL.
Von der Beratung über die Konstruktion bis zur Auslieferung begleiten wir unsere Kunden bei der Umsetzung aller Anforderungen. Ob einwandiger Lagertank mit Auffangwanne oder doppelwandiger Behälter mit integrierter Leckanzeige — jeder Tank wird individuell nach den spezifischen Anforderungen des Projekts gefertigt.






