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WHG-Tanks: Zulassungen, Normen & Bauformen | Behälter KG
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WHG-Behälter für wassergefährdende Stoffe: Anforderungen, Zulassungen & Bauformen nach WHG/AwSV

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Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Regelwerk in Deutschland für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zusammen mit der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) bildet es den rechtlichen Rahmen für die Herstellung, Aufstellung und den Betrieb von Tankanlagen. Wer WHG-konforme Behälter plant, herstellt oder betreibt, muss strenge Anforderungen an Zertifizierung, Bauform und technische Sicherheitsmerkmale erfüllen. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Grundlagen — von den Wassergefährdungsklassen über Zulassungen und Normen bis hin zu Prüfpflichten.

Zylindrischer Lager-/Druckbehälter, horizontal, grün, Vorderansicht mit Domdeckel.

Inhaltsverzeichnis

    WHG-konformer Stahltank zur Lagerung wassergefährdender Stoffe auf einem Industriegelände

    Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Regelwerk in Deutschland für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zusammen mit der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) bildet es den rechtlichen Rahmen für die Herstellung, Aufstellung und den Betrieb von Tankanlagen. Wer WHG-konforme Behälter plant, herstellt oder betreibt, muss strenge Anforderungen an Zertifizierung, Bauform und technische Sicherheitsmerkmale erfüllen. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Grundlagen — von den Wassergefährdungsklassen über Zulassungen und Normen bis hin zu Prüfpflichten.

    Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV?

    Das WHG schützt Gewässer vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe. Die AwSV konkretisiert die technischen und organisatorischen Pflichten für Anlagenbetreiber.

    Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde eingeführt, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und die Grundlagen für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu schaffen. Es regelt insbesondere den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten — also Stoffen, die bereits in geringen Mengen erhebliche Schäden an Grund- und Oberflächenwasser verursachen können.

    Seit August 2017 ergänzt die Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) das WHG auf Bundesebene. Die AwSV ersetzt die früheren Länderverordnungen (VAwS) und schafft erstmals einheitliche technische Anforderungen für alle Bundesländer. Sie regelt unter anderem:

    • Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK)
    • Technische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen
    • Pflichten für Betreiber — einschließlich Anzeige-, Dokumentations- und Prüfpflichten
    • Fachbetriebspflicht für Errichtung, Instandhaltung und Stilllegung bestimmter Anlagen

    Während das WHG den Ordnungsrahmen vorgibt, definiert die AwSV die konkreten Maßnahmen. Für Behälterhersteller und Betreiber ist das Zusammenspiel beider Regelwerke entscheidend.

    Wassergefährdungsklassen (WGK 1–3) — Einstufung und Bedeutung

    Die Einteilung in WGK 1 bis 3 bestimmt, welche Sicherheitsvorkehrungen bei Lagerung und Transport erforderlich sind.

    Wassergefährdende Stoffe werden gemäß AwSV in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Die Einstufung erfolgt durch das Umweltbundesamt und ist für jeden Stoff in der Rigoletto-Datenbank öffentlich einsehbar.

    Klasse Gefährdungsstufe Beschreibung Beispiele
    WGK 1 Schwach wassergefährdend Stoffe, die Gewässer nur in geringem Maße beeinträchtigen können Ethanol, Aceton, Isopropanol, Glykol
    WGK 2 Deutlich wassergefährdend Stoffe, die Wasser schädigen können und besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern Dieselkraftstoff, Heizöl EL, Schmieröle
    WGK 3 Stark wassergefährdend Stoffe, die bereits in kleinen Mengen erhebliche Umweltschäden verursachen können Benzin, Altöle, Chlorkohlenwasserstoffe

    Die Einstufung bestimmt maßgeblich die Anforderungen an den Behälter: Je höher die WGK, desto strenger die Vorgaben an Rückhaltung, Leckageerkennung und Prüfintervalle. Zusätzlich existiert die Kategorie „allgemein wassergefährdend" (awg), die Stoffe wie Jauche, Gülle und Silagesickersäfte umfasst.

    Zulassungen und Normen für WHG-Tanks

    WHG-konforme Tanks müssen strengen Zulassungs- und Zertifizierungsstandards entsprechen — von der Fachbetriebszulassung bis zu DIN- und EN-Normen.

    WHG-Zulassung als Fachbetrieb

    Tankbauer können als Fachbetrieb nach WHG zertifiziert werden. Die konkreten Anforderungen an Fachbetriebe regelt § 62 AwSV (Qualifikation, Ausstattung, Überwachungsvertrag), während § 62 WHG den übergeordneten Rechtsrahmen bildet. Die Zertifizierung berechtigt zur Fertigung, Aufstellung, Instandhaltung und Stilllegung von WHG-Tanks und setzt voraus, dass der Betrieb über qualifiziertes Personal, geeignete Betriebsmittel und ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem verfügt. Die Überwachung erfolgt durch eine Sachverständigenorganisation (z. B. TÜV, DEKRA).

    DIN- und EN-Normen

    Alle WHG-konformen Tanks müssen den relevanten DIN- und EN-Normen entsprechen. Die wichtigsten Normen im Überblick:

    • EN 12285-1: Werksgefertigte Tanks aus Stahl — Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Tanks für die unterirdische Lagerung (Nachfolgerin der DIN 6608)
    • EN 12285-2: Werksgefertigte Tanks aus Stahl — Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Tanks für die oberirdische Lagerung (Nachfolgerin der DIN 6616)
    • DIN 6616: Liegende zylindrische Tanks aus Stahlblech für die oberirdische Lagerung — durch EN 12285-2 abgelöst, für Neuanlagen nicht mehr gelistet (MVV TB 2024/1)
    • DIN 6618 (Teile 1–3): Stehende zylindrische Tanks aus Stahl (einwandig, doppelwandig ohne/mit Leckanzeigeflüssigkeit) — zurückgezogen, aber mangels EN-Nachfolger weiterhin als Referenz für stehende Bauformen in Gebrauch

    Diese Normen garantieren die mechanische Stabilität, die Dichtheit und die Beständigkeit der Tanks gegen chemische Einflüsse.

    Druckgeräterichtlinie (DGRL) als ergänzendes Regelwerk

    Die Druckgeräterichtlinie (DGRL / PED 2014/68/EU) gilt formal für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar. In Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde (z. B. TÜV) kann die DGRL bzw. die zugehörige Norm EN 13445 jedoch auch als höherwertiges Regelwerk für atmosphärische WHG-Tanks herangezogen werden. Dieser Weg bietet sich insbesondere bei stehenden Bauformen an, für die nach Rückzug der DIN 6618 keine aktuelle EN-Norm existiert. EN 13445 ist laut ihrem eigenen Anwendungsbereich auch für Behälter unterhalb von 0,5 bar einsetzbar und stellt hohe Anforderungen an Materialprüfung, Schweißnahtqualität und Dokumentation.

    Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen)

    Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) wird vom Hersteller zusätzlich zum Typenschild am Behälter angebracht. Es bestätigt, dass das Produkt mit der zugrundeliegenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) bzw. Bauartgenehmigung (aBG) des DIBt übereinstimmt und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Voraussetzung ist eine werkseigene Produktionskontrolle und gegebenenfalls eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle. Für den Betreiber ist das Ü-Zeichen ein wichtiger Nachweis im Rahmen behördlicher Abnahmen und wiederkehrender Prüfungen.

    Bauformen von WHG-Tanks im Überblick

    Eine Vielzahl an Bauformen kann WHG-konform realisiert werden — von einwandigen oberirdischen bis zu doppelwandigen unterirdischen Lagerbehältern.

    Die am häufigsten eingesetzten Bauformen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    Bauform Ausführung Normgrundlage
    Oberirdisch, liegend Einwandig / Doppelwandig EN 12285-2 (ehem. DIN 6616)
    Unterirdisch, liegend Doppelwandig EN 12285-1 (ehem. DIN 6608)
    Oberirdisch, stehend Einwandig Angelehnt an DIN 6618-1 (zurückgezogen) oder EN 13445 / DGRL
    Oberirdisch, stehend Doppelwandig Angelehnt an DIN 6618-2/3 (zurückgezogen) oder EN 13445 / DGRL

    Die genauen Anforderungen und zulässigen Bauformen können je nach Bundesland und spezifischer Anwendung variieren. Es ist daher wichtig, die entsprechenden lokalen Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Einwandige Tanks erfordern grundsätzlich eine zusätzliche Rückhalteeinrichtung (Auffangwanne), während doppelwandige Tanks mit Leckanzeige als gleichwertige Sicherheitslösung anerkannt sind.

    WHG-Lagertanks zur sicheren Lagerung wassergefährdender Stoffe

    Technische Sicherheitsmerkmale von WHG-Tanks

    WHG-Tanks weisen spezielle Sicherheitsmerkmale auf, die Leckagen und Umweltschäden verhindern — von Leckanzeigesystemen bis zu doppelwandiger Konstruktion.

    Die technische Ausstattung eines WHG-konformen Tanks geht deutlich über einen Standard-Lagerbehälter hinaus. Folgende Sicherheitsmerkmale sind typisch:

    • Leckanzeigesysteme: Überwachen den Zwischenraum bei doppelwandigen Behältern auf Druck- oder Vakuumänderungen und melden Undichtigkeiten frühzeitig. Bei einwandigen Tanks überwachen sie den Auffangraum.
    • Überfüllsicherungen: Verhindern das Überlaufen des Tanks beim Befüllvorgang. Sie gehören bei allen WHG-Tanks zur Pflichtausstattung und lösen bei Erreichen des zulässigen Füllgrads automatisch einen Stopp des Befüllvorgangs aus.
    • Entlüftungseinrichtungen: Gleichen Druckunterschiede beim Befüllen und Entleeren aus und sorgen für einen sicheren Betrieb. Die Dimensionierung richtet sich nach dem maximalen Volumenstrom.
    • Doppelwandige Konstruktion: Bietet eine zusätzliche Schutzbarriere. Im Leckfall tritt die gelagerte Flüssigkeit zunächst in den Überwachungsraum zwischen Innen- und Außenwand aus — nicht unkontrolliert in die Umwelt.
    • Auffangwannen: Unterkonstruktionen, die bei einwandigen Tanks austretende Flüssigkeiten auffangen und eine Kontamination des Bodens verhindern.
    • Verstärkungen: Interne Verstärkungsringe und Schotten erhöhen die strukturelle Integrität und Stabilität, insbesondere bei großen Behältervolumina.

    Auffangraum und Rückhaltevolumen — gesetzliche Anforderungen

    Bei einwandigen Tanks schreibt die AwSV ein Rückhaltevolumen vor, das im Leckfall das gesamte gelagerte Medium sicher auffangen kann.

    Die AwSV unterscheidet bei den Anforderungen an das Rückhaltevolumen nach der Art der Anlage und der Wassergefährdungsklasse:

    • Einwandige Behälter: Benötigen grundsätzlich eine Auffangwanne oder einen Auffangraum. Gemäß § 18 AwSV muss das Rückhaltevolumen dem Volumen entsprechen, das bei einer Betriebsstörung freigesetzt werden kann, bis geeignete Sicherheitsvorkehrungen wirksam werden. In der Praxis wird häufig das Volumen des größten Einzelbehälters als Mindestmaß angesetzt.
    • Doppelwandige Behälter mit Leckanzeige: Gelten als Anlagen mit integrierter Rückhalteeinrichtung. Eine zusätzliche Auffangwanne ist in der Regel nicht erforderlich — der Überwachungsraum zwischen den Wänden übernimmt die Funktion.
    • Anlagen in Wasserschutzgebieten: Hier gelten verschärfte Anforderungen. In der Regel ist eine doppelwandige Ausführung mit Leckanzeige vorgeschrieben.

    Die Rückhalteeinrichtung muss gegenüber dem gelagerten Medium beständig sein und darf keine Abläufe ins Erdreich oder in die Kanalisation besitzen. Auffangwannen aus Stahl werden häufig mit einer medienbeständigen Beschichtung versehen, um Korrosion zu verhindern.

    Fachbetrieb nach WHG — was ist Pflicht?

    Die Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV schreibt vor, dass bestimmte Tätigkeiten an WHG-Anlagen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.

    Die Fachbetriebspflicht gilt für folgende Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:

    • Errichten (Aufstellen, Einbauen, Anschließen)
    • Instandhalten (Warten, Instandsetzen)
    • Instandsetzen (Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustands)
    • Stilllegen (Außerbetriebnahme und Sicherung)

    Ausgenommen von der Fachbetriebspflicht sind lediglich bestimmte einfache Anlagen der Gefährdungsstufe A (z. B. Heizöltanks bis 1.000 Liter oberirdisch in Gebäuden). Für alle größeren Anlagen und höheren Gefährdungsstufen gilt: Ohne Fachbetrieb geht es nicht.

    Ein Fachbetrieb muss durch eine Sachverständigenorganisation (z. B. TÜV, DEKRA) überwacht werden. Die Überwachungsvereinbarung wird regelmäßig erneuert und umfasst die Prüfung des Qualitätsmanagementsystems, der technischen Ausstattung und der Mitarbeiterqualifikation.

    Wiederkehrende Prüfpflichten nach AwSV

    WHG-Anlagen unterliegen regelmäßigen Prüfpflichten. Die Intervalle richten sich nach Gefährdungsstufe, Lagervolumen und Standort.

    Die AwSV sieht ein abgestuftes Prüfsystem vor. Die Prüfungen werden von zugelassenen Sachverständigen (AwSV-Sachverständige, z. B. vom TÜV) durchgeführt:

    • Prüfung vor Inbetriebnahme: Jede neu errichtete Anlage muss vor der ersten Befüllung von einem AwSV-Sachverständigen geprüft werden.
    • Wiederkehrende Prüfung (außerhalb von Schutzgebieten): Oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D werden alle 5 Jahre geprüft. Unterirdische Anlagen aller Gefährdungsstufen ebenfalls alle 5 Jahre. Oberirdische Anlagen der Stufe A und B haben außerhalb von Schutzgebieten keine wiederkehrende Prüfpflicht.
    • Wiederkehrende Prüfung (in Schutzgebieten): Unterirdische Anlagen werden alle 30 Monate (2,5 Jahre) geprüft. Oberirdische Anlagen ab Gefährdungsstufe B alle 5 Jahre.
    • Prüfung bei wesentlicher Änderung: Jede wesentliche Änderung an der Anlage (z. B. Erweiterung, Umrüstung) löst eine erneute Prüfpflicht aus.
    • Stilllegungsprüfung: Auch bei der Außerbetriebnahme ist eine ordnungsgemäße Prüfung und Dokumentation vorgeschrieben.

    Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsstufe (A bis D), die sich aus der Kombination von Lagervolumen und Wassergefährdungsklasse ergibt (§ 39 AwSV) — nicht allein nach der WGK. Die Prüfintervalle sind in Anlage 5 (außerhalb Schutzgebieten) und Anlage 6 (in Schutzgebieten) der AwSV festgelegt.

    Der Prüfbericht wird dem Betreiber und der zuständigen Wasserbehörde übermittelt. Mängel müssen innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Prüfberichte für die gesamte Betriebsdauer der Anlage aufzubewahren.

    WHG-konforme Tanks von Behälter KG — Fertigung auf höchstem Niveau

    Die Fertigung WHG-konformer Tanks erfordert von einem Behälterbauer ein hohes Maß an technischem Know-how und eine strenge Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Behälter KG ist als Fachbetrieb nach WHG zertifiziert und fertigt Lagertanks, Druckbehälter und Sonderkonstruktionen aus Stahl und Edelstahl — konform nach DIN, EN und DGRL.

    Von der Beratung über die Konstruktion bis zur Auslieferung begleiten wir unsere Kunden bei der Umsetzung aller Anforderungen. Ob einwandiger Lagertank mit Auffangwanne oder doppelwandiger Behälter mit integrierter Leckanzeige — jeder Tank wird individuell nach den spezifischen Anforderungen des Projekts gefertigt.

    Häufige Fragen

    Ein WHG-Tank ist ein Lagerbehälter, der die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) erfüllt. Er wird speziell für die sichere Lagerung von Stoffen konstruiert, die Gewässer verunreinigen können — mit besonderen Sicherheitsmerkmalen wie Leckanzeigesystemen, Überfüllsicherungen und gegebenenfalls doppelwandiger Ausführung.

    Die wichtigsten Normen sind EN 12285-1 (unterirdische Stahltanks) und EN 12285-2 (oberirdische Stahltanks) sowie die zurückgezogene DIN 6618 als Referenz für stehende Bauformen. Bei stehenden Tanks oder Druckbehältern kann in Abstimmung mit der Überwachungsbehörde auch nach EN 13445 / Druckgeräterichtlinie (DGRL) gefertigt werden.

    Das Prüfintervall richtet sich nach der Gefährdungsstufe (A–D), dem Anlagentyp und dem Standort. Oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D werden außerhalb von Schutzgebieten alle fünf Jahre geprüft. Unterirdische Anlagen in Wasserschutzgebieten alle 30 Monate (2,5 Jahre). Oberirdische Anlagen der Stufe A und B haben außerhalb von Schutzgebieten keine wiederkehrende Prüfpflicht. Zusätzlich ist eine Prüfung vor Erstinbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen vorgeschrieben.

    Ja, die Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV schreibt vor, dass Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Stilllegung von WHG-Anlagen nur durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte einfache Anlagen der Gefährdungsstufe A, etwa kleine Heizöltanks bis 1.000 Liter in Gebäuden.

    Einwandige Tanks bestehen aus einer einzelnen Stahlwand und benötigen eine separate Auffangwanne als Rückhalteeinrichtung. Doppelwandige Tanks besitzen einen Überwachungsraum zwischen Innen- und Außenwand, der mit einer Leckanzeige überwacht wird. Der doppelwandige Tank hat damit eine integrierte Rückhalteeinrichtung und benötigt in der Regel keine zusätzliche Auffangwanne.

    Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) bestätigt, dass der Behälter mit der bauaufsichtlichen Zulassung (abZ/aBG) des DIBt übereinstimmt und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Es wird vom Hersteller — nicht vom aufstellenden Fachbetrieb — zusätzlich zum Typenschild angebracht und dient als Nachweis bei behördlichen Abnahmen und wiederkehrenden Prüfungen.

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