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ATEX-Zulassung erklärt: EX-Zonen, Gerätekategorien & Praxisbeispiele für Rührwerksbehälter
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ATEX-Zulassung: Was sie bedeutet, welche EX-Zonen es gibt und worauf Sie beim Rührwerksbehälter achten müssen

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In vielen Branchen – von der Chemie über die Pharmaindustrie bis zur Lebensmittelproduktion – sind Rührwerksbehälter aus Edelstahl täglich im Einsatz. Werden dabei entzündbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube verarbeitet, greift die ATEX-Zulassung: Sie stellt sicher, dass Geräte wie Rührwerke, Antriebe und Behälter auch in explosionsgefährdeten Bereichen zuverlässig und sicher betrieben werden können. Dieser Beitrag erklärt, was eine ATEX-Zertifizierung bedeutet, wie die EX-Zonen eingeteilt werden, was die ATEX-Kennzeichnung aussagt – und worauf Sie bei der Auswahl von Rührwerksbehältern konkret achten sollten.

ATEX-gerechter Edelstahl-Rührwerksbehälter mit Dreifachrührwerk für den Einsatz in EX-Zone 1 der Chemie- und Lebensmittelindustrie

Inhaltsverzeichnis

    ATEX-konformer Edelstahlbehälter mit EX-Schutz für Zone 1 und Zone 2

    Was bedeutet ATEX?

    ATEX steht für „Atmosphères Explosibles" und bezeichnet das europäische Regelwerk für Geräte, Maschinen und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen.

    Eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, wenn sich entzündbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in ausreichender Konzentration mit Luft vermischen. Ein einziger Zündfunke – beispielsweise durch einen ungeeigneten Elektromotor oder eine elektrostatische Entladung – kann dann eine Explosion auslösen.

    Umgangssprachlich wird häufig von „ATEX-Zulassung" gesprochen. Rechtlich korrekt handelt es sich jedoch um eine ATEX-Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/34/EU. Eine staatliche „Zulassung" im eigentlichen Sinne existiert nicht – stattdessen weist der Hersteller im Rahmen eines Konformitätsverfahrens nach, dass sein Produkt die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Das Ergebnis ist die CE-Kennzeichnung mit dem zusätzlichen EX-Zeichen.

    Wann ist eine ATEX-Konformität erforderlich?

    Nicht jedes Gerät in einem Industriebetrieb braucht ATEX. Entscheidend ist, ob eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt und ob das Gerät eine Zündquelle darstellen kann.

    Ob ATEX-Konformität für Ihre Anlage relevant ist, lässt sich anhand einer einfachen Entscheidungslogik prüfen:

    • Brennbare Stoffe vorhanden? Werden brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube verarbeitet, gelagert oder transportiert?
    • Explosionsfähige Atmosphäre möglich? Kann sich in Arbeitsbereichen ein zündfähiges Gemisch aus diesen Stoffen und Luft bilden?
    • Gerät als Zündquelle? Kann das eingesetzte Gerät durch Funken, heiße Oberflächen, elektrostatische Aufladung oder mechanische Reibung eine Zündung auslösen?

    Nur wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig zutreffen, ist eine ATEX-Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/34/EU für das Gerät erforderlich. Die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers nach Richtlinie 1999/92/EG bildet die Grundlage für diese Bewertung.

    ATEX-Schnellcheck

    Finden Sie in drei Fragen heraus, ob ATEX-Konformität für Ihre Anlage relevant sein könnte.

    Unverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.

    Werden in Ihrem Betrieb brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube verarbeitet, gelagert oder transportiert?

    Kann in Ihren Arbeitsbereichen eine explosionsfähige Atmosphäre in gefährlicher Konzentration entstehen?

    Setzen Sie in diesen Bereichen Geräte ein, die als Zündquelle wirken könnten (z. B. Elektromotoren, Sensoren, Schaltgeräte)?

    Wahrscheinlich keine ATEX-Pflicht

    Ohne brennbare Stoffe entsteht in der Regel keine explosionsfähige Atmosphäre. Eine ATEX-Konformitätsbewertung ist voraussichtlich nicht erforderlich.

    Dieser Schnellcheck ersetzt keine fachkundige Gefährdungsbeurteilung nach 1999/92/EG. Die tatsächliche Bewertung obliegt dem Betreiber bzw. einer befähigten Person.

    Fachkundige Prüfung empfohlen

    Brennbare Stoffe sind vorhanden, aber ob tatsächlich eine explosionsfähige Atmosphäre in gefährlicher Konzentration entstehen kann, sollte durch eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig bewertet werden.

    Dieser Schnellcheck ersetzt keine fachkundige Gefährdungsbeurteilung nach 1999/92/EG. Die tatsächliche Bewertung obliegt dem Betreiber bzw. einer befähigten Person.

    ATEX-Konformität höchstwahrscheinlich erforderlich

    Brennbare Stoffe, explosionsfähige Atmosphäre und potenzielle Zündquellen – in dieser Konstellation ist eine ATEX-Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/34/EU in der Regel Pflicht. Die erforderliche Gerätekategorie hängt von der Zoneneinteilung ab.

    Dieser Schnellcheck ersetzt keine fachkundige Gefährdungsbeurteilung nach 1999/92/EG. Die tatsächliche Bewertung obliegt dem Betreiber bzw. einer befähigten Person.

    Möglicherweise keine ATEX-Pflicht für Ihre Geräte

    Geräte ohne eigenes Zündpotenzial (z. B. rein passive Behälter ohne Elektrik) können unter Umständen auch in EX-Bereichen ohne eigene ATEX-Konformitätsbewertung betrieben werden. Eine Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber ist dennoch erforderlich.

    Dieser Schnellcheck ersetzt keine fachkundige Gefährdungsbeurteilung nach 1999/92/EG. Die tatsächliche Bewertung obliegt dem Betreiber bzw. einer befähigten Person.

    Welche EU-Richtlinien regeln ATEX?

    Das ATEX-Regelwerk basiert auf zwei EU-Richtlinien: eine für Hersteller (Produktanforderungen), eine für Betreiber (Arbeitsschutz). Beide greifen ineinander.

    2014/34/EU – Die Produktrichtlinie (ATEX 114)

    Die Produktrichtlinie richtet sich an Hersteller von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche. Sie legt fest, welche technischen Anforderungen ein Produkt erfüllen muss, bevor es in Verkehr gebracht werden darf:

    • Konformitätsbewertung: Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt – je nach Gerätekategorie durch interne Fertigungskontrolle oder unter Einbeziehung einer benannten Stelle.
    • Technische Dokumentation: Konstruktionsunterlagen, Risikoanalysen und Prüfberichte müssen vollständig vorliegen und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
    • CE-Kennzeichnung und Ex-Zeichen: Konforme Produkte erhalten die CE-Kennzeichnung sowie das spezifische Ex-Zeichen (hexagonales Symbol) mit der zugehörigen Gerätekategorie.

    1999/92/EG – Die Betriebsrichtlinie (ATEX 137)

    Die Betriebsrichtlinie richtet sich an Arbeitgeber und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie verpflichtet zu systematischen Schutzmaßnahmen:

    • Gefährdungsbeurteilung: Systematische Bewertung, ob und wo explosionsfähige Atmosphären auftreten können.
    • Zoneneinteilung: Klassifizierung der Bereiche nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre.
    • Schutzmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen und zur Begrenzung von Explosionsauswirkungen.
    • Explosionsschutzdokument: Schriftliche Dokumentation aller Bewertungen, Zonen und Maßnahmen – muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen und aktuell gehalten werden.

    Gefährdungsbeurteilung als Pflichtbasis

    Bevor ein Gerät in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt werden darf, muss der Betreiber bewerten, ob und wie häufig eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Das Ergebnis dieser Beurteilung bestimmt die EX-Zone und damit die zulässige Gerätekategorie. Ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist der Betrieb von Anlagen in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig.

    Die EX-Zonen im Überblick: Zone 0, Zone 1 und Zone 2

    Die Zoneneinteilung klassifiziert Bereiche nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre. Sie bestimmt, welche Gerätekategorie eingesetzt werden darf.

    Die folgende Übersicht bezieht sich auf Gas- und Dampfatmosphären (Kennbuchstabe G), die für Rührwerksbehälter in der Regel maßgeblich sind. Für Staubatmosphären gelten die analogen Zonen 20, 21 und 22 (Kennbuchstabe D).

    Zone Häufigkeit der explosionsfähigen Atmosphäre Typisches Vorkommen Zugelassene Gerätekategorie
    Zone 0 Ständig, langzeitig oder häufig Inneres von Behältern mit entzündlichen Flüssigkeiten Nur Kategorie 1G
    Zone 1 Gelegentlich im Normalbetrieb Nähe von Entlüftungen, Befüllstellen, Mannlochöffnungen Kategorie 1G oder 2G
    Zone 2 Selten und nur kurzzeitig Nähe von Rohrleitungsverbindungen, Sicherheitsventilen, Flanschdichtungen Kategorie 1G, 2G oder 3G

    Bei Rührwerksbehältern aus Edelstahl liegt typischerweise Zone 0 im Behälterinneren vor, wenn entzündliche Medien verarbeitet werden. Der unmittelbare Außenbereich um Befüll- und Entlüftungsöffnungen wird häufig als Zone 1 klassifiziert, weiter entfernte Bereiche als Zone 2.

    Welche ATEX-Kategorie gehört zu welcher Zone?

    Die Zuordnung von Gerätekategorien zu EX-Zonen ist normativ festgelegt. Wer seine Zone kennt, kann die mindestens erforderliche Gerätekategorie direkt ablesen.

    Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung für Gas-/Dampfatmosphären (G) und Staubatmosphären (D):

    Zone (Gas / Staub) Atmosphäre Mindestens erforderliche Kategorie
    Zone 0 / Zone 20 Ständig oder langzeitig vorhanden Kategorie 1 (höchstes Schutzniveau)
    Zone 1 / Zone 21 Gelegentlich im Normalbetrieb Kategorie 2
    Zone 2 / Zone 22 Selten und nur kurzzeitig Kategorie 3

    Eine höhere Gerätekategorie darf immer in einer niedrigeren Zone eingesetzt werden: Ein Gerät der Kategorie 1 ist auch in Zone 1 und Zone 2 zulässig. Umgekehrt gilt das nicht – ein Kategorie-3-Gerät darf nicht in Zone 0 oder Zone 1 betrieben werden.

    ATEX-Kennzeichnung richtig lesen

    Jedes ATEX-konforme Gerät trägt eine genormte Kennzeichnung. Wer die einzelnen Bestandteile kennt, kann die Eignung eines Geräts für eine bestimmte Zone direkt ablesen.

    Die ATEX-Kennzeichnung folgt einem festen Schema. Am Beispiel eines typischen Rührwerksantriebs für Zone 1:

    Beispiel-Kennzeichnung: II 2G Ex IIB T4 Gb

    • II – Gerätegruppe II: Geräte für alle Industriebereiche außer Bergbau (Gruppe I). Nahezu alle Rührwerke und Behälterkomponenten fallen in Gruppe II.
    • 2G – Gerätekategorie 2, Gas/Dampf: Zugelassen für Zone 1 (und Zone 2). Die Zahl gibt das Schutzniveau an (1 = höchstes, 3 = niedrigstes), der Buchstabe die Atmosphäre (G = Gas, D = Staub).
    • Ex – Explosionsschutz: Kennzeichnet das Gerät als für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft.
    • IIB – Gasgruppe: Klassifiziert die Zündfähigkeit der Gase, für die das Gerät ausgelegt ist. IIA = niedrige Zündfähigkeit (z. B. Propan), IIB = mittlere (z. B. Ethylen), IIC = hohe (z. B. Wasserstoff, Acetylen).
    • T4 – Temperaturklasse: Maximale Oberflächentemperatur des Geräts im Betrieb beträgt 135 °C. Das Medium darf eine Zündtemperatur oberhalb dieses Wertes nicht unterschreiten.
    • Gb – Schutzniveau (Equipment Protection Level): „Gb" steht für ein hohes Schutzniveau – das Gerät bietet auch bei vorhersehbaren Störungen Schutz gegen Zündung.

    Bei der Beschaffung von Rührwerken und Behälterkomponenten muss die Kennzeichnung mit der Zoneneinteilung und dem verarbeiteten Medium abgeglichen werden. Insbesondere Gasgruppe und Temperaturklasse müssen zum konkreten Einsatzfall passen.

    Typische Fehlannahmen bei ATEX

    Rund um ATEX kursieren verbreitete Missverständnisse. Wer diese kennt, vermeidet unnötige Kosten und rechtliche Risiken.

    Fehlannahme: „Jedes Gerät in einer EX-Zone braucht ATEX"

    • ATEX gilt nur für Geräte, die selbst eine Zündquelle darstellen können. Rein passive Bauteile ohne elektrische, mechanische oder thermische Zündquelle – wie einfache Rohrleitungsabschnitte oder geschlossene Lagertanks ohne Anbauteile – sind nicht automatisch ATEX-pflichtig.

    Fehlannahme: „Passive Behälter sind automatisch ATEX-pflichtig"

    • Ein Edelstahlbehälter ohne eigene aktive Komponenten (kein Motor, keine Sensorik, keine Elektrik) ist für sich genommen kein „Gerät" im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU. Sobald jedoch ein Rührwerk, eine Heizung oder Messtechnik angebaut wird, ändert sich die Bewertung für diese Komponenten.

    Fehlannahme: „Einmal ATEX-konform, immer ATEX-konform"

    • Umbauten, Nachrüstungen oder der Austausch von Komponenten können die bestehende Konformität ungültig machen. Nach jeder wesentlichen Änderung muss die Konformitätsbewertung neu geprüft und dokumentiert werden.

    Wichtig: Betreiber trägt Mitverantwortung

    • Die ATEX-Konformität eines Geräts allein reicht nicht aus. Der Betreiber ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung, die korrekte Zoneneinteilung, das Explosionsschutzdokument und die Auswahl geeigneter Geräte. Diese Pflichten sind in Richtlinie 1999/92/EG geregelt.

    ATEX vs. CE – was ist der Unterschied?

    Viele Anwender verwechseln ATEX-Konformität mit der allgemeinen CE-Kennzeichnung. Beide haben unterschiedliche Geltungsbereiche.
    • CE-Kennzeichnung: Zeigt an, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen aller anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie). Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht für fast alle Produkte, die im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.
    • ATEX-Konformität: Ist eine Zusatzanforderung für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Sie wird durch die Richtlinie 2014/34/EU geregelt und kommt zusätzlich zur allgemeinen CE-Kennzeichnung hinzu.

    Ein Gerät mit CE-Kennzeichnung ist also nicht automatisch für den Einsatz in EX-Bereichen zugelassen. Umgekehrt trägt jedes ATEX-konforme Gerät auch die CE-Kennzeichnung – plus das zusätzliche hexagonale Ex-Zeichen mit Angabe der Gerätekategorie.

    Praxisbeispiel: Rührwerk in einem Edelstahlbehälter

    In der chemischen Industrie sowie in der Lebensmittel-, Getränke- und Pharmaproduktion kommen Rührwerksbehälter aus Edelstahl in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz. ATEX-Konformität betrifft hier sämtliche aktiven Komponenten.

    Edelstahl ist als Werkstoff für Behälter in EX-Bereichen weit verbreitet: Er ist korrosionsbeständig, hygienisch und leicht zu reinigen. Der Werkstoff allein reicht jedoch nicht aus – in explosionsgefährdeten Bereichen müssen alle aktiven Komponenten eines Rührwerksbehälters ex-geschützt ausgeführt sein:

    • Rührwerk und Antriebsmotor: Der Motor muss für die jeweilige Zone zugelassen sein (z. B. Kategorie 2G für Zone 1). Rührwelle und Lagerung dürfen keine Zündquellen durch Reibung oder Überhitzung erzeugen.
    • Dichtungssysteme: Gleitringdichtungen oder Magnetkupplungen verhindern den Austritt entzündlicher Medien. Die Dichtung selbst muss ATEX-konform sein.
    • Messtechnik und Sensorik: Temperatur-, Druck- und Füllstandssensoren müssen in eigensicherer Ausführung (Ex i) oder in druckfester Kapselung (Ex d) vorliegen.
    • Erdung und Potentialausgleich: Alle metallischen Komponenten müssen durchgängig geerdet sein, um elektrostatische Aufladung als Zündquelle auszuschließen.

    Typische Zonenkonstellation bei einem geschlossenen Rührwerksbehälter: Zone 0 im Behälterinneren, Zone 1 oder Zone 2 im unmittelbaren Außenbereich um Mannlöcher, Befüllstutzen und Entlüftungen.

    ATEX-Konformität erforderlich für

    • Rührwerke und Antriebe in Behältern mit entzündlichen Medien
    • Elektrische Komponenten in Bereichen mit Gas-, Dampf- oder Staubatmosphäre
    • Messtechnik und Sensorik innerhalb klassifizierter EX-Zonen
    • Dichtungssysteme an Behälteröffnungen in explosionsgefährdeten Bereichen

    ATEX-Konformität in der Regel nicht erforderlich für

    • Behälter und Rührwerke, die ausschließlich mit nicht entzündlichen Medien betrieben werden
    • Anlagen in Bereichen ohne klassifizierte EX-Zone
    • Rein mechanische Bauteile ohne eigene potenzielle Zündquelle (je nach Gefährdungsbeurteilung)

    Gebrauchte EX-Behälter sind eine wirtschaftliche Alternative, sofern Zustand, Dokumentation und Kennzeichnung aktuell und vollständig vorliegen. Die Behälter KG führt geprüfte Rührwerksbehälter aus Edelstahl sowie EX-geschützte Mischbehälter im Lagerbestand.

    Tipps für Auswahl und Betrieb von ATEX-Rührwerksbehältern

    Die korrekte Auswahl und der sichere Betrieb von Rührwerken in EX-Bereichen erfordern eine systematische Prüfung mehrerer Faktoren – von der Zoneneinteilung bis zur Dokumentation.
    • Zone bestimmen: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung die EX-Zone für den Einsatzort festlegen. Die Zone bestimmt die erforderliche Gerätekategorie.
    • Alle Komponenten prüfen: Nicht nur den Antriebsmotor, sondern auch Dichtungen, Messtechnik, Beleuchtung und elektrische Anschlüsse auf ATEX-Konformität kontrollieren. Jede Komponente muss für die jeweilige Zone zugelassen sein.
    • Erdung und Potentialausgleich sicherstellen: Durchgängige Erdung aller metallischen Teile ist Pflicht. Fehlende oder unterbrochene Erdungsverbindungen gehören zu den häufigsten Mängeln bei Revisionen.
    • Medium und Temperaturklasse abgleichen: Die Gasgruppe (IIA/IIB/IIC) und die Temperaturklasse (T1–T6) des Geräts müssen zum verarbeiteten Medium passen. Die Zündtemperatur des Mediums muss oberhalb der maximalen Oberflächentemperatur des Geräts liegen.
    • Dokumentation vollständig halten: EU-Konformitätserklärung, Explosionsschutzdokument, Prüfbescheinigungen und Wartungsnachweise müssen vorliegen und aktuell sein. Bei Gebrauchtanlagen: Dokumentation vor dem Kauf prüfen.
    • Gebrauchtanlagen bewerten: Gebrauchte ATEX-Behälter und Rührwerke sind technisch geeignet, wenn die Kennzeichnung lesbar und korrekt ist, die Dokumentation vollständig vorliegt und der technische Zustand durch eine Fachprüfung bestätigt wird.

    Häufige Fragen

    Nein. ATEX-Konformität ist nur erforderlich, wenn der Einsatz in einer EX-Zone stattfindet und das Gerät eine potenzielle Zündquelle darstellt. Passive Behälter ohne eigene Zündquelle sind in vielen Fällen nicht ATEX-pflichtig. Für unkritische Medien wie Wasser ist keine EX-Ausführung notwendig. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

    Umgangssprachlich wird häufig von „ATEX-Zulassung" gesprochen. Rechtlich korrekt handelt es sich um eine ATEX-Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/34/EU. Eine staatliche „Zulassung" existiert nicht – der Hersteller weist die Konformität nach und bringt die CE-Kennzeichnung mit Ex-Zeichen an.

    Die Zonen unterscheiden sich nach Häufigkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre: Zone 0 = ständig/häufig (z.B. Behälterinneres), Zone 1 = gelegentlich (z.B. Befüllstellen), Zone 2 = selten/kurzzeitig (z.B. Rohrleitungsnähe). Je höher die Zonennummer, desto seltener tritt die Atmosphäre auf – und desto geringer sind die Anforderungen an die Gerätekategorie.

    Zone 0/20 erfordert mindestens Kategorie 1, Zone 1/21 mindestens Kategorie 2 und Zone 2/22 mindestens Kategorie 3. Eine höhere Kategorie darf immer in einer niedrigeren Zone eingesetzt werden – ein Kategorie-1-Gerät ist also auch in Zone 1 und Zone 2 zulässig.

    Nein. Ein Edelstahlbehälter ohne eigene aktive Komponenten (kein Motor, keine Elektrik, keine Sensorik) ist für sich genommen kein „Gerät" im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. ATEX-Konformität wird erst relevant, sobald Komponenten mit eigenem Zündpotenzial angebaut werden – etwa Rührwerke, Heizungen oder Messtechnik.

    CE ist die allgemeine EU-Konformitätskennzeichnung für Produkte im Binnenmarkt. ATEX ist eine Zusatzanforderung speziell für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen (Richtlinie 2014/34/EU). Ein CE-gekennzeichnetes Gerät ist nicht automatisch für EX-Bereiche zugelassen – dafür ist die zusätzliche ATEX-Konformitätsbewertung erforderlich.

    Ja, sofern Zustand, Kennzeichnung und Dokumentation den aktuellen ATEX-Vorgaben entsprechen. Wichtig: Umbauten oder Nachrüstungen können die bestehende Konformität ungültig machen. Bei älteren Geräten sollte geprüft werden, ob eine Anpassung an aktuelle Normen erforderlich ist. Verfügbare Rührwerksbehälter in EX-Ausführung

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